FAQ


Oft gestellte Fragen rund um die Geburt im Geburtshaus

1. Unter welchen Bedingungen kann ich im Geburtshaus Trier gebären?
Für eine Geburt bei uns ist es wichtig, dass deine Schwangerschaft ohne besondere Auffälligkeiten verläuft und keine gesundheitlichen Risiken vorliegen. In den meisten Fällen ist dies gegeben. Ob eine Geburt im Geburtshaus möglich ist, klären wir im Rahmen eines persönlichen Vorgesprächs.


2. Ist eine Geburt im Geburtshaus nach einem Kaiserschnitt möglich?
Grundsätzlich ja – viele Frauen bringen nach einem Kaiserschnitt ihr nächstes Kind sicher und selbstbestimmt zur Welt. Ob eine Geburt im Geburtshaus in deinem Fall infrage kommt, prüfen wir individuell mit dir gemeinsam.


3. Wann ist eine Geburt im Geburtshaus ausgeschlossen?
Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die für eine Geburt bei uns erfüllt sein müssen. In folgenden Fällen ist eine außerklinische Geburt in unserem Haus leider nicht möglich:

  • Mehrlinge (z. B. Zwillinge oder Drillinge)
  • bestimmte Erkrankungen oder Medikamenteneinnahmen der Schwangeren
  • zwei oder mehr vorangegangene Kaiserschnittgeburten

Auch im Verlauf der Schwangerschaft können neue Umstände eintreten, die eine Geburt im Geburtshaus ausschließen, wie etwa:

  • Schwangerschaftsdiabetes, der Insulin erfordert
  • Präeklampsie oder Thrombose
  • eine Frühgeburt vor der 37. Schwangerschaftswoche
  • ungünstige Kindslagen (z. B. Beckenendlage oder Querlage) zum Zeitpunkt der Geburt
  • eine medizinisch notwendige Einleitung der Geburt – diese muss in einer Klinik erfolgen

Im persönlichen Beratungsgespräch gehen wir ausführlich auf deine individuelle Situation ein.


4. Was geschieht, wenn während der Geburt ein Klinikwechsel notwendig wird?
Sicherheit steht bei uns an oberster Stelle. Sollte sich während der Geburt zeigen, dass eine Weiterbetreuung im Geburtshaus nicht mehr möglich ist, leiten wir die Verlegung in eine Klinik frühzeitig und strukturiert ein. Meist geschieht das ohne Zeitdruck und gemeinsam mit dir.

In einem Notfall arbeiten wir eng mit dem Rettungsdienst zusammen, um eine schnelle und professionelle Versorgung in der nächstgelegenen geburtshilflichen Klinik zu gewährleisten. Wir stehen im regelmäßigen Austausch mit den umliegenden Kliniken, um eine gute Zusammenarbeit sicherzustellen.


5. Werde ich nach einer Verlegung weiterhin von meiner Hebamme betreut?
Während der Geburt endet unsere Betreuung mit der Übergabe in der Klinik. Ab diesem Moment übernimmt das dortige Team die weitere Begleitung. Nach der Geburt, im Wochenbett, sind wir selbstverständlich wieder für dich da.


6. Ich wohne nicht direkt in Trier – kann ich mich trotzdem im Geburtshaus anmelden?
Ja, eine Geburt bei uns ist grundsätzlich auch dann möglich, wenn du im Umland wohnst. Entscheidend ist, ob dein Wohnort für die Geburt und auch für die Wochenbettbesuche gut erreichbar ist. Sollte die Entfernung zu groß sein, sprechen wir gemeinsam über Alternativen, etwa eine wohnortnahe Hebamme für die Zeit nach der Geburt.


7. Welche Kosten fallen für eine Geburt im Geburtshaus an?
Ab Schwangerschaftswoche 37+0 sind unsere Hebammen rund um die Uhr zur Geburt erreichbar. Für diese Rufbereitschaft fällt eine Pauschale von 800 € an, die von den Krankenkassen meistens bezuschusst wird.
Bitte informiere dich hierzu vorab.


Noch Fragen?
Wir beraten dich gerne persönlich. Melde dich einfach bei uns –
Dein Team vom Geburtshaus Trier

Weitere Fragen gerne per Mail an kontakt@geburtshaus-trier.de.